Donnerstag, 12. Januar 2012

Religiöse Treffen werden in Schweden verboten

Am 12. Januar 1726 wurde, unter Fredrik I., jede Art von Gottesdienst verboten, der nicht von der staatlichen Kirche abgehalten wurde. Davon besonders betroffen waren die sogenannten Bönemöten in den Wohnungen der Gläubigen, die während der letzten Jahre immer häufiger geworden waren. Nur noch innerhalb der Familie durften Andachten im Hause gehalten werden und jedes Zuwiderhandeln führte sehr strenge Strafen nach sich.

Nach der damaligen Meinung in Schweden war die Einheit der Religion die Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft auch Bestand hatte und religiöse Zwiste wurden als die Ursache für den Niedergang jeder Gesellschaft betrachtet. Das Konventikelplakatet, wie das neue Gesetz hieß, richtete sich gegen alle Freikirchen, aber insbesondere gegen die Bewegung der Pietisten, die die Lehre Luthers in Frage stellten. Als Hauptvertreter und Verbreiter dieser Richtung in Schweden gilt der deutsche Mediziner und Prediger Johann Konrad Dippel, der 1728 wegen seiner Lehre aus Schweden ausgewiesen wurde.

Das Konventikelplakat stärkte jedoch die schwedische Staatskirche so sehr, dass sie die Bevölkerung Schwedens in eine starke kirchliche Abhängigkeit stürzte, eine extreme Unterwerfung, in der die freie Meinung des Einzelnen nichts mehr zu suchen hatte. Die erste große Emigrationswelle Mitte des 19. Jahrhunderts wurde gerade durch diese Macht der Kirche ausgelöst von der sich vor allem die Landbevölkerung befreien wollte. Erst als sich Schweden zu entvölkern drohte, wurde das Gesetz dann am 26. Oktober 1858 in eine etwas mildere Bestimmung verwandelt.

12. Januar 1959: Die drei Karrieren des schwedischen Musikers Per Gessle

Copyright: Herbert Kårlin

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