Sonntag, 29. Juni 2014

Seved Ribbing, Reichsschatzmeister und Reichsrat

Auch wenn man heute große Teile der Rolle Seved Ribbings innerhalb der schwedischen Geschichte kaum kennt, so geht aus einigen wenigen Dokumenten hervor, dass Ribbing bis zu seinem Tod am 29. Juni 1613 eine Sonderstellung am Hof einnahm und nahezu täglich von Gustav II. Adolf um Rat gefragt wurde. Beim Tod von Karl IX. trug Ribbing auch den Reichsapfel, ein Privileg, das nur den engsten Vertrauten des Königs anvertraut werden konnte. Leider sind die Dokumente über Ribbing so selten, dass seine tatsächliche Macht als Reichsrat und Reichsschatzmeister nicht zu bewerten ist.

Seved Ribbing, der am 6. März 1552 geboren worden war, erscheint 1571 erstmals in der Geschichte Schwedens, als er, wie auch seine Brüder, unter Johan III. am schwedischen Hof aufgenommen wurde. Bereits drei Jahre später wird Ribbing als Beisitzer eines Rechtsprozesses genannt und 1588 hatte er das gesamte Rechtswesen Västergötlands in Händen. Auf Grund seiner neutralen Haltung und seinen überlegten Entscheidungen gehörte Ribbing anschließend zu jenen Personen, denen auch Sigismund das Vertrauen aussprach, auch wenn sich später zeigte, dass sich der Reichsrat mit der Zeit immer mehr Herzog Karl näherte.

In den Folgejahren taucht Seved Ribbings Name auf den unterschiedlichsten juristischen Schriftsätzen des Landes auf und im Jahre 1600 wurde er vom König sogar als der Richter eingesetzt, der in Linköping (Blutbad von Linköping) über den Reichsrat zu urteilen hatte. Seine besondere Stellung im Reich zeigt sich dann auch darin, das Ribbing bereits ein Jahr bevor er Reichsrat wurde, die Vollmachten eines Schatzmeisters des Landes erhielt, was in der Geschichte Schwedens extrem ungewöhnlich ist. Erst 1607 wurde ihm dieser Titel dann offiziell von Karl IX. verliehen.


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Copyright: Herbert Kårlin

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