Mittwoch, 18. Februar 2015

Peder Jakobsson wird als Staatsfeind hingerichtet

Peder Jakobsson wurde am 18. Februar 1527 hingerichtet. Da Gustav Vasa selbst  als Ankläger auftrat, wurde er erst geköpft und anschließend sein Körper auf ein Rad geschlagen, das eine Woche lang auf dem öffentlichen Platz blieb, bis Jakobson schließlich beerdigt werden durfte. Die extrem harte Strafe sollte jedem Aufständischen zeigen, dass Gustav Vasa die Machte im Land hatte und jede Kritik und jeder Widerstand mit der härtesten Strafe geahndet wird, was auch den erwünschten Erfolg hatte, denn nach dieser Hinrichtung wagte niemand mehr den König in Frage zu stellen.

Peder Jakobsson war gegen 1470 zur Welt gekommen und wurde 1506 von Svante Nilsson zum Kanzler ernannt, dessen Ratgeber er auch war. Diese Aufgabe behielt er auch unter dessen Nachfolger Sten Sture dem Jüngeren bei, der den Getreuen 1510 zum Priester in Stockholm machte und 1515 zum Dekan in Västerås ernannte. Als Kristian II. dann in Schweden die Macht übernahm, begleitete Jakobsson den achtjährigen Sohn Sten Stures nach Gdansk. Von dort aus sollte er auch den Widerstand gegen Kristian II. aufbauen. Als dann jedoch Gustav Vasa gegen den gehassten König aufstand, schloss sich Jakobsson diesem an, was ihm nach dem Einzug von Gustav Vasa in Stockholm auch die Bischofswürde und die Ernennung zum Reichsrat brachte.

Die Probleme Peder Jakobssons begannen jedoch bald danach, denn Gustav Vasa wählte eine der früheren Vertrauten von Kristian II. als Ratgeber an den Hof und weigerte sich Knut Mikaelsson, einen Vertrauten von Jakobsson zum Erzbischof zu ernennen, sondern betraute Johannes Magnus mit dieser Aufgabe, der dem katholischen Glauben weitaus kritischer gegenüberstand als Mikalesson, was auch zu gewissen Spannungen zwischen Gustav Vasa und dem Papst führte. In dieser Zeit verfasste Peder Jakobsson einige Briefe, die die Handlungsweise des Königs stark kritisierten und, zum Unglück Jakobssons, in dessen Hände fielen. In jener Zeit war dies mit Verrat und Aufruhr gleichgesetzt, was letztendlich auch zum Todesurteil führte, wobei Gustav Vasa in diesem Fall auch das Kirchenrecht missachtete vor dem Jakobsson sich eigentlich zu verantworten hatte und den Rebellen vor ein gemischtes Gericht stellte in dem der König selbst den Ausgang bestimmen konnte.


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Copyright: Herbert Kårlin

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